Leistungen: Individuelle Pflege-Beratung und Versorgungssicherheit

Entdecken Sie unser umfassendes Dienstleistungspaket. Unsere Beratung unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Antragstellung, erläutert Hilfsmittel und deren Beschaffung und gewährleistet eine optimale Pflege zu Hause. Erfahren Sie mehr über unser Konzept.

Preise

Der Preis für die angebotenen Dienstleistungen ergibt sich aus verschiedenen Aspekten im Profil einer/s Betreuerin/s und den von unseren Kunden gewünschten Qualifikationen.

Unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben (Mindestlohn u.ä.) können wir die Dienstleistungen zu einem Tagessatz ab 95,00 € anbieten.

Pflegegrade seit 2017

Seit 2017 umfasst die aktualisierte Definition der Pflegebedürftigkeit nicht nur den bisher festgestellten Hilfebedarf bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftlicher Versorgung, sondern berücksichtigt auch eine umfängliche Erfassung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie des sozialen Verhaltens und psychischer Problemlagen. Die Begutachtung berücksichtigt auch die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte. Erfahren Sie mehr über die aktuellen Pflegegrade und deren Bewertungskriterien.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Das jetzt angewendete Begutachtungs – Verfahren ist einfacher aufgeschlüsselt als das aktuelle. Der bisherige “Kampf” um Pflegeminuten wird vermieden durch Aufteilung der Kriterien in die Module „Mobilität / Kognition / Verhalten / Selbstversorgung / krankheitsbedingte Anforderungen / Gestaltung“, die jeweils mit Punkten bewertet werden. Dieses Verfahren soll leichter nachvollziehbar sein und damit auch die Transparenz für die Betroffenen erhöhen.

Pflege-Versicherung: Stützpfeiler der Sozialversicherung seit 1995

Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI als fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung eingeführt, neben Unfall-, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Träger sind die Pflegekassen, die bei jeder Krankenversicherung errichtet sind.

Bitte differenzieren Sie Grundpflege (alltägliche Hilfeleistungen wie Aufstehen, Anziehen, Frühstücken) von Behandlungspflege, die alle vom Arzt verschriebenen Pflegeinhalte umfasst.

Leistungsanspruch besteht nach mindestens 2 Jahren Einzahlung in die Pflegeversicherung innerhalb der letzten 10 Jahre.

Auf den nächsten Seiten finden Sie eine Kurzdefinition der Pflegegrade ab 2017 und ein Schaubild zu den Leistungen in den jeweiligen Stufen. Dabei legt das Pflegestärkungsgesetz besonderen Wert auf:

  • Selbständigkeit im Alltag
  • Individuelle Pflege für alle Pflegebedürftigen
  • Gleichberechtigte Leistungen für Demenzkranke
  • Weniger Bürokratie für Pflegebedürftige und deren Angehörige
  • Unbürokratische Überleitung aus den bisherigen Stufen in die neuen Pflegegrade

Leider sind mit der Neuordnung auch steigende Beitragssätze zur Pflegeversicherung verbunden. Weiterführende Informationen erhalten Sie vom Bundesministerium für Gesundheit online über folgenden Link: Bundesgesundheitsministerium Online-Ratgeber Pflege

Leistungen der Pflege-Versicherungen

vollstationäre Pflege
nach § 43 SGB XI
Pflegesachleistungen
nach § 36 SGB XI
Pflegegeld
nach § 37 SGB XI
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2770,00 €761,00 €332,00 €
Pflegegrad 31.262,00 €1.432,00 €573,00 €
Pflegegrad 41.775,00 €1.778,00 €765,00 €
Pflegegrad 52.005,00 €2.200,00 €947,00 €
Stand:
Januar 2024

Zusätzliche Pflegekassenleistungen im Überblick:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Monatlich 125,00 € (Pflegegrade 1-5)
  • Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ab Pflegegrad 2: 1.612,00 €
    mit bis zu 50% Anrechnung der Leistungen aus §42 SGB XI (806,00 €)
    – ab 2024 Sonderregelungen für Pflegebedürftige unter 25 Jahren
    mit Pflegegrad 4 oder 5
  • Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI ab Pflegegrad 2: 1.774,00 €
    mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu 8 Wochen, wenn Leistungen aus Verhinderungspflege nach §39 SGB XI in Anspruch genommen werden
  • Hilfsmittel / wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach §40 SGB XI:
    Monatlich 40,00 € für Pflegehilfsmittel,
    bis zu 25,50 € monatlich für Hausnotruf und
    einmalig 4.000,00 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme.
  • Seit 2022 besteht die Option, Übergangspflege nach stationärem Aufenthalt über die Krankenkasse zu beantragen.
Rund um die Pflege